MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE TIERSCHUTZGERECHTE HALTUNG VON SÄUGETIEREN
BEUTELTIERE (Marsupialia)
1. Beutelratten
Raumbedarf:
Dieser richtet sich nach der Größe der entsprechenden Arten, jedoch darf selbst bei kleinen Formen wie Spitzmausbeutelratten und Zwergbeutelratten die Grundfläche des Käfigs nicht unter 0,5 m² liegen, bei großen Arten wie dem Nordopossum nicht unter 4 m².
Klimatische Bedingungen:
Beutelratten, die aus nördlicheren Gebieten stammen (wie das Opossum), sind kälte-unempfindlich. Die südlichen Arten müssen bei einer Temperatur von mindestens 16~C unter besonderer Berücksichtigung der Luftfeuchtigkeit gehalten werden.
Gehegeeinrichtung:
Alle Beutelratten benötigen Kletteräste in ihren Gehegen. Es sind Schlafhöhlen oder ausge-höhlte Baumstämme als Unterschlupfmöglichkeiten notwendig.
Der Gehegeboden sollte mit einer Einstreu versehen sein.
Sozialgefüge:
Die meisten Arten an Beutelratten sind solitäre Tiere. Mitunter ist die Haltung in Paaren möglich. Da Beutelratten Allesfresser sind, st eine Vergesellschaftung mit anderen Arten nicht sinnvoll.
Ernährung:
Beutelratten sind Allesfresser mit einem hohen Anteil tierischer Kost.
Fang und Transport:
Beutelratten sind mit Käscher oder mit der Hand zu fangen. Der Transport erfolgt in Einzelkisten. Neben Holzkisten können auch Vari-Kennel Verwendung finden.
2. Raubbeutler
Vor den Raubbeutlern werden nur wenige Arten in Menschenhand gehalten, von den Beutelmäusen vor allem der Kowari. Ansonsten kommen in seltenen Fällen Beutelmarder und der Beutelteufel zur Ausstellung. Beutelwölfe, die heute vermutlich ausgerottet sind, werden nicht mehr in Menschenhand gepflegt.
Raumbedarf:
Kleine Arten wie Beutelmarder können in Kleinsäugervitrinen gehalten werden. Die untere Raumgrenze darf 1 m2 nicht unterschreiten. Beutelmarder benötigen je nach Art Käfige in der Größe von 2 bis 8 m².
Klimatische Bedingungen:
Mit Ausnahme der Beuteteufel, die ganzjährig im Freigehege gehalten werden können, sofern ein frostfreier und wettergeschützter Untersehlupfraum zur Verfügung steht, dürfen Raubbeutler nicht unter 150 °C gepflegt werden.
Gehegeeinrichtung:
Für alle Raubbeutler sind Versteckmöglichkeiten notwendig, für Beutelmarder und Beutelmäuse auch Kletteräste. Der Käfig muss eine Gehegeeinstreu enthalten. Das Gehege muss allseitig geschlossen sein. Bei kleineren Formen bietet sich als Absperrung zum Publikum Glas an.
Sozialgefüge:
Je nach Art Einzelgänger bzw. Paarbildner Da Raubbeutler Beutegreifer sind, ist eine zwischenartliche Vergesellschaftung nicht geboten.
Ernährung:
Raubbeutler ernähren sich zum größten Teil von tierischer Kost.
Fang und Transport:
Kleine Arten wie Beutelmäuse können mit der Hand gefangen werden. Beutelmarder und Beutelteufel sind mit dem Käscher zu fangen. Der Versand muss in Einzeltransportkisten erfolgen. ...
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